Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen von RSM.kommunikations-marketing GmbH zugrunde. Sie gelten durch die Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die RSM.kommunikations-marketing GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Preisangebot

Die im Angebot von RSM. kommunikations-marketing GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preisangebote werden in Euro angegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten sind extra aufgeführt. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

2. Datei und Datenübermittlung

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm RSM.kommunikations-marketing GmbH bei der Aufnahme oder im späteren Verlauf der Geschäftsbeziehungen angegebenen personenbezogenen Daten von RSM.kommunikations-marketing GmbH im Sinne des BDSG verarbeitet, insbesondere gespeichert werden. Auftragsdateien werden von uns nach 4 Wochen nach Proofauslieferung gelöscht. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber über alle Rechte an den uns übergebenen Daten verfügt. Bei Verletzung von Rechten Dritter haftet alleine der Auftraggeber. Bei Verlust, Zerstörung oder der Beschädigung der Daten haften wir nur, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für Mängel und Datenverlust, die auf Datenübertragungsfehler zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Geprooft werden nur PDF-Dateien. Die Datenprüfung beschränkt sich auf die Druckbarkeit, den Farbraum (CMYK) und die Plausibilität der Bestellangaben. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt nicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Formatangaben mit dem tatsächlichen Format des unbeschnittenen PDFs übereinstimmen. Fehldrucke infolge vom Auftraggeber verschuldeter Umstände (unkorrekte bzw. unvollständige Daten) werden voll berechnet.

3. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) wird unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Liegt nach Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei RSM. kommunikations-marketing GmbH eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt.
Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug, in Euro zu erfolgen. Bei Erstbestellung wird bei einem Bestellwert über € 100,00 Vorauszahlung per Bankeinzug verlangt.
Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Aufrechnungsrecht nicht zu, es sei denn, die Gegenforderung des Bestellers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu vergüten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei RSM. kommunikations-marketing GmbH eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine vom Auftraggeber zu vertretende wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht RSM.kommunikations-marketing GmbH das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen, Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat RSM.kommunikations-marketing GmbH das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
Befindet sich der Auftraggeber mit Zahlungen aus früheren Aufträgen ganz oder teilweise in Zahlungsrückstand, steht RSM.kommunikations-marketing GmbH ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich künftiger Aufträge zu.
Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lieferanten.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-)Forderungen, die RSM.kommunikations-marketing GmbH gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von RSM. kommunikations-marketing GmbH. Mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen Forderungen erlischt der Eigentumsvorbehalt endgültig. Die Ware darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der hierfür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne Zustimmung von RSM. kommunikations-marketing GmbH weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist oder RSM.kommunikations-marketing GmbH der Veräußerung bzw. Verarbeitung widerspricht. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an RSM.kommunikations-marketing GmbH ab. RSM.kommunikations-marketing GmbH ermächtigt ihn jederzeit widerruflich, die an RSM.kommunikations-marketing GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von RSM. kommunikations-marketing GmbH hin wird der Auftraggeber die Abtretung offenlegen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
Übersteigt der realisierbare Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen um mehr als 110%, verpflichtet sich RSM.kommunikations-marketing GmbH auf Verlangen des Auftraggebers, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben. Die Grenze für das Entstehen eines Freigabeanspruches beträgt 150% des Schätzwertes des Sicherungsgutes.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für RSM.kommunikations-marketing GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.

5. Lieferungen

Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt RSM.kommunikations-marketing GmbH keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von RSM.kommunikations-marketing GmbH nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen, ansonsten ist die Ware nur nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Beschädigte Ware ist sofort beim Transportunternehmen zu beanstanden, da wir hierfür keine Haftung übernehmen.

6. Lieferzeit

Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeiten eingelagert wird. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Die Überschreitung der Lieferzeit hat RSM. kommunikations-marketing GmbH nicht zu vertreten, falls diese durch Mobilmachung, Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Versagen von Verkehrsmitteln oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse verursacht werden. Eine hierdurch zurückzuführende Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern zu verlangen.

7. Lieferungsverzögerung und -verzug, Nichtleistung

RSM.kommunikations-marketing GmbH übernimmt mit dem Auftrag keinerlei Garantie oder Risiko für die Beschaffung von für die Erstellung der Ware erforderlichen Materialien oder Zutaten. Er hat insoweit nur Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, sofern eine Haftung nicht ohnehin nach Maßgabe der folgenden Ziffern ausgeschlossen ist.

8. Lieferungsverzögerung und -verzug

Bei Verzögerungen der Lieferung von RSM. kommunikations-marketing GmbH kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Daneben kann Ersatz des Verzugsschadens sowie Schadensersatz statt der Leistung nur verlangt werden, wenn RSM.kommunikations-marketing GmbH oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Einschränkung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.

9. Abnahmeverzögerung und -verzug

Verzögert der Auftraggeber die Abnahme der Lieferung, so kann RSM.kommunikations-marketing GmbH nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist bzw. bei ihrer Entbehrlichkeit vom Vertrag zurücktreten. Davon unberührt bleibt das Recht von RSM. kommunikations-marketing GmbH, Schadensersatz zu verlangen, soweit der Auftraggeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies gilt auch, wenn Aufträge teilweise ausgeführt sind oder werden. In diesem Fall kann RSM.kommunikations-marketing GmbH vom Vertrag nur teilweise zurücktreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz verlangen.
Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die RSM.kommunikations-marketing GmbH nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist RSM.kommunikations-marketing GmbH berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

10. Beanstandungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, und schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Rücksendungen jeder Art müssen mit uns abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation ersetzten wir die Versandkosten. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie von uns erstellt wurden und dem Endprodukt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von uns erstellten Proof oder Andruck abgenommen, sind wir von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind hinzunehmen. Bei einem von uns zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu.
Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund - des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluß sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haften wir nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten

11. Verjährung

Die Ansprüche des Auftraggebers auf Nacherfüllung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Minderung wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache. Der Rücktritt ist nach Ablauf der Verjährungsfrist unwirksam.

Ebenfalls innerhalb eines Jahres verjähren sonstige Ansprüche des Auftraggebers. Der Beginn der diesbezüglichen Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

12. Sonstiges

Verpackung wird zu den Selbstkosten zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und nicht zurückgenommen. Für Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster oder ähnliche Vorarbeiten und individuelle Anforderungen, die vom Auftraggeber veranlasst worden sind, wird von RSM.kommunikations-marketing GmbH eine gesonderte Vergütung berechnet.


13. Firmentext und Betriebskenn-Nummer

RSM.kommunikations-marketing GmbH behält sich das Recht vor, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Betriebskenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften, der Notwendigkeit für die Auftragsabwicklung und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Nürnberg. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht ­einschließlich des UN-Kaufrechts aber ausschließlich des Internationalen Privatrechts. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden ­Streitigkeiten ist die Klage beim Amtsgericht Nürnberg zu erheben. RSM. kommunikations-marketing GmbH ist auch berechtigt, am Ort der ­Niederlassung des Auftraggebers zu klagen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer ­unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung.